Gastgewerbe & Hotellerie

Ein guter Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) fällt nicht vom Himmel. Dank der Gewerkschaften gibt es heute einen L-GAV für das Gastgewerbe und die Hotellerie und somit Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle.
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im 2024
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden 2024 angehoben. Die Teuerung wird ausgeglichen, darüber hinaus steigen die Mindestlöhne für jede Lohnstufe um 5 Franken pro Monat.
Wenn Sie in einem Gastronomiebetrieb oder in der Hotellerie arbeiten, gelten für Sie die Bestimmungen des L-GAV. Egal, ob Sie im Service, in der Küche, in einem Hotel, bei einem Take-Away oder in einem Catering-Betrieb arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss den Mindestlohn, den 13. Monatslohn, die 5. Ferienwoche und die Arbeitszeitkontrolle einhalten.
Sie profitieren vom L-GAV
Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Vorteile Ihnen der L-GAV seit 2017 bringt. Zudem können Sie sich über Bestimmungen zu Löhnen, Arbeitszeit sowie Aus- und Weiterbildung informieren.
Unia lohnt sich
Die Unia ist die Gewerkschaft für das Gastgewerbe und die Hotellerie. Mit rund 14‘000 Mitgliedern ist sie in der Branche gut verankert und wächst stetig weiter. Als Unia-Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Dienstleistungen wie Rechtsberatung und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bildungsoffensive bis Ende 2023
Eine Bildungsoffensive der Sozialpartner im Gastgewerbe: Bis Ende 2023 sind 38 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe vergünstigt – für Angestellte im Gastgewerbe sogar kostenlos.
Unia-Mitglieder erhalten Geld zurück
Für den Vollzug, also die Umsetzung des L-GAV ziehen die Arbeitgeber den Angestellten im Gastgewerbe pro Jahr mindestens 89 Franken direkt vom Lohn ab. Die Unia erstattet ihren Mitgliedern jährlich bis zu 96 Franken zurück. Treten auch Sie der Unia bei und helfen Sie mit, die Arbeitsbedingungen in Ihrer Branche weiter zu verbessern.