Erfassen der Arbeitszeit

Mitarbeiter in einer Pizzeria

Der L-GAV regelt die Arbeitszeit klar und griffig. Alle Betriebe müssen ein System zum Erfassen der Arbeitszeit haben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bussen rechnen.

Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die geleistete Arbeitszeit der Angestellten zu erfassen. Als Mitarbeitende, dürfen Sie sich jederzeit über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage- und Ferienguthaben informieren. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens einmal im Monat Ihr Überstundenguthaben schriftlich mitteilen und Ihnen die Arbeitszeit zur Unterschrift vorgelegen.

Klare Verbesserung bei der Arbeitszeiterfassung

Jährliche Stichproben-Kontrollen in 2'000 Betrieben belegen: Seit 2010 erfassen deutlich mehr Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden. Bis 2009 hatte jeder dritte Betrieb keine Arbeitszeiterfassung, heute ist es noch rund jeder Zehnte.

Geleistete Arbeitsstunden notieren

Trotzdem erfassen einzelne Betriebe die Arbeitszeit nicht oder nicht korrekt. Die Arbeitgeber zahlen somit den betroffenen Mitarbeitenden die Überstunden nicht aus, beziehungsweise sie können die Zeit nicht kompensieren.

Sie haben es in der Hand: Schreiben Sie täglich Ihre geleisteten Stunden auf. So kontrollieren Sie die korrekte Erfassung Ihrer Arbeitszeit. Zudem können Sie den allenfalls geschuldeten Lohn für geleistete und nicht bezahlte Arbeitsstunden einfordern.

Tipp: Benutzen Sie dazu den aktuellen Arbeitszeitkalender für das Gastgewerbe (Download «Arbeitszeitkalender» auf dieser Seite). Auf der Seite Tipps für Ihre Rechte finden Sie weitere wertvolle Hinweise – kurz und bündig zusammengefasst.

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