Gesundheitsschutz geht alle an!

Kurzfristige Einsätze, Änderung des Arbeitsendes im letzten Moment oder überlange Arbeitstage: Das alles führt nicht nur zu Stress, sondern schadet auch der Gesundheit.

GAV legt Einsatzpläne und wöchentliche Arbeitszeit fest

Wussten Sie, dass in Ihrem GAV Coop steht, dass Ihre Vorgesetzten die Einsatzpläne spätestens 2 Wochen vor einem geplanten Einsatz bekannt geben müssen? So steht es im GAV Art. 43.5. Wussten Sie auch, dass Ihre wöchentliche Arbeitszeit in der Regel auf 5 Tage verteilt sein muss, wie es der GAV Art. 34.2. festlegt?

Falls Sie mehr arbeiten, als geplant war, muss die vorgesetzte Person die effektive Arbeitszeit in PEP korrigieren.

Kennen Sie Ihre Rechte und melden Sie sich bei uns, falls wir Sie unterstützen können.

Weitere Artikel lesen