Inhalt eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV)

Neben den konkreten Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten Gesamtarbeitsverträge Bestimmungen über den Abschluss und die Dauer des Vertrags. Ebenfalls ist im GAV festgehalten, wie die Vertragsparteien (Sozialpartner) kontrollieren, dass die Bestimmungen im Vertrag auch eingehalten werden.

Wichtige Elemente eines GAV

  • Lohnerhöhungen
  • Ausgleich der Teuerung
  • Mindestlöhne, Mindestlohnkategorien
  • Lohnzulagen (zum Beispiel für Samstagsarbeit)
  • Arbeitszeit-, Urlaubs- und Ferienregelungen
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Nationalität
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eltern- oder Vaterschaftsurlaub
  • Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung
  • Mitwirkung der Belegschaften und der Arbeitnehmervertretungen
  • Kündigungsschutz
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
  • Vertragsdurchsetzung
  • Vertrags- und Bildungsbeitrag

GAV müssen verhandelt werden

Gesamtarbeitsverträge werden zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretungen) verhandelt und meist für mehrere Jahre abgeschlossen. Wenn der Vertrag ausläuft, handeln die Gewerkschaften und die Arbeitgeber einen neuen Vertrag aus. Die Unia setzt bei den GAV-Verhandlungen alles daran, für die GAV-Unterstellten möglichst gute Arbeitsbedingungen zu erwirken. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Verhandlungspunkt kann alles sein, was die Arbeitsbedingungen der Angestellten regelt und über das gesetzlich festgelegte Minimum hinausgeht.