GAV-Arten

Verschiedene Arten von Gesamtarbeitsverträgen

Branchenvertrag

Wenn auf Arbeitgeberseite ein Verband  oder mehrere Verbände in einer gewissen Branche zusammen den GAV abschliessen, handelt es sich um einen Branchenvertrag. Beispiele für Branchenverträge sind der Landesmantelvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) oder der GAV Uhrenindustrie.

Firmenvertrag

Ein Firmenvertrag ist ein GAV mit einem einzelnen Arbeitgeber oder Unternehmen. Beispiele dafür sind der GAV Coop oder GAV Stadler Rail Group.

Nationale GAV

GAV können in der ganzen Schweiz gültig sein, wie zum Beispiel der GAV Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (GAV MEM) oder der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV).

Regionale GAV

Der GAV-Geltungsbereich kann auch nur für gewisse Regionen und Kantone abgeschlossen werden. Der GAV für das Ausbaugewerbe Westschweiz zum Beispiel hat seinen Geltungsbereich über mehrere Kantone in der Romandie.

Für wen gilt ein GAV?

Die meisten GAV gelten nur für die gewerkschaftlich organisierten Angestellten, die in einem Betrieb arbeiten, der im Arbeitgeberverband organisiert ist. Weil der Arbeitgeber keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt geben will, wendet er (freiwillig) den GAV auch auf die nicht-organisierten Arbeitnehmenden an.

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)

Wenn gewisse Kriterien (sogenannte Quoren) erfüllt sind, kann ein GAV vom Bundesrat oder von der kantonalen Regierung als allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gilt dann für alle Angestellten und Arbeitgeber einer Branche oder Region.