Löhne

Löhne werden in der Schweiz im Arbeitsvertag zwischen Arbeitgeber und Angestellten geregelt. Bei Branchen und Betrieben mit einem Gesamtarbeitsvertag (GAV) müssen die Bestimmungen des entsprechenden GAV eingehalten werden.
Die Unia ist Sozialpartnerin in 265 GAV und führt regelmässig Lohnverhandlungen mit den Arbeitgebern.
Ohne GAV kein Schutz
Denn das schweizerische Gesetz kennt – mit Ausnahme von einigen Kantonen – keine Mindestlöhne. Die Arbeitgeber können demzufolge die Löhne im Arbeitsvertrag beliebig bestimmen.
Informationen zum Thema Lohn
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