Lohngleichheit

«Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» – dieser Grundsatz steht seit 1981 in der Bundesverfassung. Trotzdem werden die Frauen jährlich um 10 Milliarden Franken beschissen. Das ist ein Skandal und muss sich ändern!

Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern ist Folge direkter Diskriminierung und Ausdruck eines grossen gesellschaftlichen Missstandes. Die Lohndiskriminierung ist nicht gesetzeskonform und daher illegal; sie muss sofort unterbunden werden. Dazu müssen die Löhne in jedem Unternehmen regelmässig mit dem vom Bund entwickelten und anerkannten Instrument überprüft werden. Diese Massnahme ist seit Jahrzehnten überfällig. Das jämmerliche Versagen der Politik bedeutet aber nicht, dass sich die Unternehmen und Arbeitgeberverbände verstecken können.

Der Frauenstreik 2019 hat gezeigt: Unsere Geduld ist am Ende.

Der Frauenstreik vom 14. Juni 2019 war die grösste politische Mobilisierung in der Schweiz seit dem Generalstreik vor über 100 Jahren. Der Frauenstreik war nur der Anfang. Jetzt sind die Arbeitgeber gefordert: Sie dürfen den Skandal der Lohndiskriminierung nicht mehr unter den Tisch wischen.

Ja zur 13. AHV-Rente

Die AHV ist für Frauen speziell wichtig: Nur die AHV berücksichtigt Erziehungs- und Betreuungsarbeit bei der Rentenabrechnung. Frauen arbeiten oft Teilzeit. Eine anständige Rente in der zweiten Säule anzusparen ist schwierig. Deshalb sind sie auf eine anständige AHV-Rente angewiesen. Ein Weg dazu ist eine 13. AHV-Rente. So, wie viele einen 13. Monatslohn haben.

Mit der Volksinitiative stellen wir die Weichen für die 13. AHV-Rente.

Gemeinsam sind wir stärker!

Die tiefen Löhne hindern viele Frauen daran, in Würde zu leben. Das ist ein Skandal! Deshalb müssen die Löhne steigen. Kämpfen wir gemeinsam und helfen Sie uns im Kampf für faire Löhne! Gemeinsam sind wir stärker. Women want more: Frauen wollen mehr!