Temporärarbeit

Rund 360‘000 Menschen arbeiten in der Schweiz temporär – quer durch alle Branchen. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Temporärangestellten (GAV Personalverleih) regelt ihre Arbeitsbedingungen.
Die Temporärarbeit nimmt in der Schweiz stetig zu. Immer mehr Menschen arbeiten befristet – sei es auf dem Bau, in der Industrie oder in Dienstleistungsberufen.
GAV für 360‘000 Beschäftigte
Der GAV regelt seit 2012 die Arbeitsbedingungen für über 360'000 Temporärarbeitende in der Schweiz: den Mindestlohn, die Arbeitszeit, die Ferien und Feiertage. Auch die Arbeitsbedingungen und die Leistungen bei Weiterbildung, Krankheit oder Unfall sind im GAV festgeschrieben.
Für alle Personalverleiher verbindlich
Der GAV wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Personalverleiher (Temporärfirmen) unabhängig von der Grösse und der Branche des Einsatzbetriebes.